Wissenswertes
Jährlich brechen in Deutschland etwa 230.000 Brände aus. Gefährlicher als das Feuer selbst ist dabei jedoch die Rauchentwicklung. Da ein Mensch im Schlaf nicht riecht, nimmt er im Brandfall den sich rasch ausbreitenden & hochgiftigen Rauch nicht wahr. Bereits wenige Atemzüge reichen aus, um zunächst bewusstlos zu werden und im schlimmsten Fall in der Folge am giftigen Rauch zu ersticken.
Jede Sekunde zählt, damit Sie im Falle eines Brandes rechtzeitig gewarnt werden. Um Ihre Familie und sich selbst frühzeitig außer Gefahr bringen zu können, sind zuverlässige Rauchwarnmelder unerlässlich.
In Bayern sind Rauchwarnmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- & Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.
Der Eigentümer (bei selbstgenutztem & vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
In Mietwohnungen - der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
Rauchwarnmelder retten Leben!
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