Wissenswertes

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder - Pflicht

Nachts wenn die Nase schläft!

Jährlich brechen in Deutschland etwa 230.000 Brände aus. Gefährlicher als das Feuer selbst ist dabei jedoch die Rauchentwicklung. Da ein Mensch im Schlaf nicht riecht, nimmt er im Brandfall den sich rasch ausbreitenden & hochgiftigen Rauch nicht wahr. Bereits wenige Atemzüge reichen aus, um zunächst bewusstlos zu werden und im schlimmsten Fall in der Folge am giftigen Rauch zu ersticken.

Rauchwarnmelder schlafen nie!

Jede Sekunde zählt, damit Sie im Falle eines Brandes rechtzeitig gewarnt werden. Um Ihre Familie und sich selbst frühzeitig außer Gefahr bringen zu können, sind zuverlässige Rauchwarnmelder unerlässlich.

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern seit 2018 – so ist sie geregelt

In Bayern sind Rauchwarnmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- & Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.

Rauchmelder-Pflicht

Alle Informationen zur Rauchwarnmelder Vorschrift in Bayern hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern?

  • In Neu- & Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchwarnmelder eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch am 31.12.2017.

 

Wo müssen Sie Rauchwarnmelder anbringen?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen & Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer (bei selbstgenutztem & vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)

In Mietwohnungen - der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.

Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

Rauchwarnmelder retten Leben!